Donnerstag, Juni 29, 2006

Regenwasser

Wir haben uns gegen die ürsprüngliche geplante "Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück" entschieden und werden jetzt das Regenwasser in den öffentlichen Regenwasserkanal einleiten.
Ansonsten hätten wir eine Muldenversickerung auf dem Grundstück herstellen müssen. Mit einer Größe von 3,8m³ (Länge, Breite, Tiefe der Mulde dann variabel). Da wir kein "Matschloch" auf dem Grundstück haben wollen gibt es eben keine Mulde! Andere Alternativen wie z.B. eine Rigol- oder Schachtversickerung sind aufgrund des Grundwasserspiegels nicht in Frage gekommen.

INFO: Versickerung von Regenwasser

Dienstag, Juni 27, 2006

Bemusterung und Übergabegespräch in Büsum

Am Montag endlich hatten wir unseren Bemusterungstermin in Büsum. Da wir unsere „intern Bemusterung“ schon zweimal in Fallingbostel durchgeführt hatten, haben wir für diesen Termin nur 2 ½ Stunden gebraucht ;-). Wir fühlten uns in Büsum sehr gut beraten und haben uns bei einigen Dingen tatsächlich noch anders entschieden. Auch waren zusätzliche Optionen im Angebot, die es in Fallingbostel nicht gibt. Dann galt es noch die Fenster- und Türanschläge sowie Lage der Heizkörper und Rolladenkurbeln festzulegen.

Nach der Bemusterung haben wir gleich das Übergabegespräch mit dem Technischen Leiter geführt, der uns den kompletten Bauablauf beschrieb. Anschließend konnten wir dann noch alle Fragen, die sich bei uns so angehäuft hatten klären. Nach insgesamr 4 ½ Stunden konnten wir uns einerseits das Haus viel plastischer vorstellen und wussten nun endlich, wie es konkret weitergehen wird. Die Vorfreude ist nochmals gestiegen. Jetzt müssen wir nur noch ca 2 ½ Wochen bis zum ersten „Spatenstich“ warten.

Nächste Woche soll dann noch ein Termin mit dem Bauleiter vor Ort stattfinden.

Samstag, Juni 24, 2006

Eigentumsumschreibung des Grundstücks

Der Notar hat uns in einem Schreiben mitgeteilt, dass der hinterlegte Kaufpreis auf dem Notaranderkonto an die Stadt Uetersen ausgezahlt wurde. Sobald dem Notar nun die Eintragungsnachricht des Amtsgerichtes vorliegt, wird diese an uns weitergeleitet.

wasserrechtliche Erlaubnis für eine Erwärmesondenanlage

Heute haben wir vom Kreis Pinneberg die wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung der Erdwärmesonden bekommen. Geplant sind zwei Tiefenbohrungen von jeweils 60m.

Sonntag, Juni 18, 2006

Bauschild auf Grundstück


Es hat sich was auf dem Grundstück getan. Ein Bauschild wurde schon einmal aufgestellt.

Donnerstag, Juni 15, 2006

Unser Eigentum = Spießertum?

Heute haben wir die Anweisung zur Begleichung des Grundstückskaufpreises auf den Weg gebracht. Dann sind wir also bald wirklich Grundeigentümer und somit echte SPIEßER! Oder ist man das erst bei Bezug des eigenen Hauses? Ja, ich finde wir haben noch eine Schonfrist. Einzug ist ja frühestens im Oktober.

Wie geht es weiter?

Die Frage wird in letzter Zeit immer häufiger gestellt und so hat Sven sich heute mit dem H-Männchen, dem technischen Bauleiter, in Verbindung gesetzt und folgendes herausgefunden: Am 26.06.2006 wird der Bemusterungstermin stattfinden und im Anschluss wird das H-Männchen eine Lagebesprechung mit uns durchführen. In dieser sollen alle offenen Fragen geklärt und weitere Absprachen getroffen werden. Für Sven ist momentan die Elektroplanung an erster Stelle. Ständig zeigt er mir komische Zeichnungen und Katalogseiten mit Schaltkästen und erzählt mir einen vom Pferd... Soll er doch machen, ich weiß eh nicht, wovon er da redet und sehe nur an seinen großen Augen, wenn er mal wieder ein wenig übertreibt. Der Schlawiner!
Auf die Bemusterung freuen wir uns schon. Wir haben uns bereits zweimal in Fallingbostel im Musterpark umgesehen und wissen schon ziemlich genau, welche Steine, Fliesen, Dachpfannen, Teppiche, etc. wir haben wollen. So wird es uns an dem Termin hoffentlich nicht mehr allzu schwer fallen. Aber ob nachher auch alles zusammen passen wird??? Lassen wir uns mal überraschen!

Sonntag, Juni 11, 2006

Küche

...hier ein 3D-Modell der Küche die wir im Mai bei "Küchen Aktuell" in Auftrag gegeben haben.
Einige Daten:
- Modell: AlnoChic arktisgelb (hochglanz)
- Arbeitsplatte: Kirsche NB maronbraun
- Arbeitshöhe 92cm
- Neff Elektrogeräte
- Kochinsel mit Induktionsherd und Tisch (verl. Arbeitsplatte)
- abgesetzter Backofen in ergonomischer Höhe
- Geräteschrank für Mirkowelle
- Spülmaschine in ergonomischer Höhe
- Apothekerschrank

Dann kann es ja losgehen...
Eine Küchenschürze haben wir ja schon....(allerdings in blau-grün)

Grundriss


Das ist der derzeitige Stand des Grundrisses.
Im Badezimmer wird die Position der Dusche noch geändert. Die Badezimmertür befindet sich nach der Änderung dann dort wo jetzt die Dusche eingezeichnet ist.

Samstag, Juni 10, 2006

Die Entscheidung des Dispenses...

Am Donnerstag den 08.06. war es endlich soweit. Das Warten hatte ein Ende. Heute sollte in der Bauausschusssitzung im Rathaus zu Uetersen über unseren Dispens entschieden werden. Als Punkt Nr.11 haben wir diesen auf der Tagesordnung wiedergefunden.
Da wir (insbesondere Nicola) der Meinung waren, dass wir dem gestellten Dispens noch ein wenig Nachdruck verleihen sollten, hat Nicola noch eine E-Mail an den Vorsitzenden des Ausschusses, mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder, geschrieben.
Hier ein Auszug:

Um dem Bauausschuss eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage für seine Ermessensausübung im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB zu liefern und so eine weitere kostenträchtige Verzögerung unseres Bauvorhabens durch ein eventuell nachfolgendes Widerspruchsverfahren von Vornherein zu vermeiden, möchten wir Sie herzlich bitten, diese E-Mail und die nachfolgenden Argumente an die Mitglieder des Bauausschusses weiterzuleiten. Die genannten Argumente zeigen unserer Ansicht nach, dass die Durchführung des Bebauungsplanes in seiner jetzigen Form in diesem Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Eine optimale Gestaltung und Nutzung des Grundstücks wäre nicht möglich.
Eine Befreiung von der Baufensterfestsetzung würde unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Die Nachbarn des nördlichen Grundstücks (Nr. 20) würden nicht benachteiligt werden. Zum einen würde nach wie vor der gesetzlich vorgegebene Mindestabstand gewahrt werden. Zum anderen ist das bereits erstelle Nachbarhaus und insbesondere dessen Sonnenterrasse mehrere Meter von der gemeinsamen Grundstücksgrenze entfernt, so dass auch bei Genehmigung der Befreiung keine negativen Folgen für den nördlichen Nachbarn entstehen würden.
Die Nachbarn des westlich gelegenen Grundstücks (Nr. 19) würden von einer nördlichen Verschiebung des Hauses sogar profitieren. So würde nämlich die Morgensonne weiterhin sowohl deren Küchenfenster als auch deren im Süden geplante Terrasse erreichen.
Die Befreiung erscheint auch städtebaulich vertretbar. Bei Betrachtung des gesamten Baugebietes ist ersichtlich, dass die Baufensterfestsetzungen bei allen Grundstücken parallel zu den Grundstücksgrenzen laufen. Lediglich im Bereich der Grundstücke 18 und 19 wurde von der gleichmäßigen Anordnung der Baufenster zum Nachteil der Eigentümer abgewichen. Hierfür ist kein offensichtlicher Grund erkennbar. Eine Angleichung an die übrigen Baufensterfestsetzungen ist danach städtebaulich zu vertreten und würde den offenbar nicht beabsichtigten Nachteil aufheben. Die Grundzüge der Bauplanung würden hierdurch nicht berührt werden.
Des Weiteren wurde durch die spätere Teilung des Grundstücks Nr. 19 in 19 und 19A eine erweiterte Einschränkung der Platzierbarkeit des Hauses bewirkt und dadurch ungewollt die Möglichkeit der Süd-West-Ausnutzung des Grundstücks zum Nachteil des Eigentümers verringert. Eine nördliche Erweiterung des Baufensters würde diesen Nachteil aufheben und Platz für eine Sonnenterrasse in Südlage schaffen.
Ferner setzt der Bebauungsplan die GRZ mit 0,3 fest. Bei Einhaltung des derzeitigen Baufensters und der gesetzlichen Vorgaben liegt die maximal mögliche GRZ für das Grundstück 19 A jedoch lediglich bei 0,25. Dieser Nachteil könnte durch Erweiterung des Baufensters zur nördlichen Grundstücksgrenze aufgehoben werden.
Für die Eigentümer wäre auch eine Teilgenehmigung des Befreiungsantrages akzeptabel. Jeder zusätzliche Meter Gestaltungsfreiraum wäre ein erheblicher Gewinn.

....ohne diese E-Mail wäre der Antrag definitiv abgelehnt worden. (Einstimmig !) Mit der Begründung: "Wir lehnen grundsätzlich erstmal alles ab...." Oder: "Die haben das Grundstück doch so gekauft !"
Erst nach einer Lesepause (für die nachgereichte E-Mail) während der Sitzung stellte ein CDU-Ratsmitglied wohl fest, dass wir tatsächlich unsere Gründe für diesen Antrag gehabt haben. Aufrund dieser Erkenntnis wurde nun die E-Mail als Diskussionsgrundlage benutzt und Punkt für Punkt durchgesprochen. Mit einer 2/3 Mehrheit hat man sich dann immerhin auf die Verschiebung von maximal 1m geeinigt. Und selbst dieser Meter stand auf der Kippe.
(P.S.: jeder Meter zählt !)
Naja, das Thema ist jetzt durch...

Lage des Hauses auf dem Grundstück

Wie man erkennen kann, haben wir das Haus außerhalb des Baufensters geplant (3,5m nach Norden). Bei der Erstellung der Unterlagen für die Bauanzeige wurde von unserem Architekten diesbezüglich ein Dispens (Befreiungsantrag) mit eingereicht. Argumentationshilfen haben wir ihm beigesteuert. Die Entscheidung des Dispenses wird in einer öffentlichen Bauausschusssitzung der Stadt Uetersen am 08.06. getroffen.

Der Kaminofen

Und hierauf freuen wir uns schon ganz besonders: Der Kaminofen.
Besonders zu beachten ist bei einem 2-Liter-Haus mit kontrollierte Be- und Entlüftung, dass eine externe Verbrennungsluftzufuhr für den Ofen benötigt wird.
Der Ofen muss also entsprechend zertifiziert sein. Es darf kein Luftaustausch zwischen Ofen und Wohnraum stattfinden.
Der Rotwein für den ersten Kaminabend liegt auch schon bereit. (Den gab es nämlich bei Vertragsabschluss mit Viebrockhaus)

Die Ersten Fotos...II

...Grundstücksauffahrt. Da muss wohl noch viel getan werden.

Die Ersten Fotos...

... mit dem Blick in Richtung Nord-Ost. Die Stieleichen vor der östlichen Grundstücksgrenze gehören noch mit zum Grundstück. Die Grenze liegt ca. 2-2,5m dahinter.

Lageplan des Grundstücks

Unser Grundstück hier gelb markiert.
590m² Grundstück +42m² Anteil an Privatstrasse.
Westlich des kleinen Baugebietes befindet sich der "Neue Friedhof" von Uetersen. Östlich grenzt unser Reich an ein Baumschulgelände. Nördlich sind nur Wald und Wiesen....

Donnerstag, Juni 08, 2006

Eröffnung Blogger....


hier werden wir jetzt ständig aktuelle Bilder sowie Kommentare von unserem Projekt:"Hausbau" veröffentlichen !


Das Maxime 325 von Viebrockhaus wurde bislang noch nie gebaut. Von daher gibt es auch kein Musterhaus oder Fotos, sondern nur ein "gemaltes" Bild aus dem Katalog.

Um die vorgegebenen Bestimmungen aus dem B-Plan einzuhalten mussten wir die Dachneigung von ursprünglich DN35° auf DN41° ändern. Ansonsten hätten wir die maximal zulässige Traufhöhe ein wenig überschritten.
Gebaut wird das Haus in Uetersen (Pastor-Boldt-Strasse). Siehe Lageplan.